Jusletter

FINMA hat Kompetenzen nicht überschritten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: Jurius, FINMA hat Kompetenzen nicht überschritten, in: Jusletter 6. Februar 2017
BGer – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat ihre Kompetenzen nicht überschritten, als sie der Selbstregulierungsorganisation für Dienstleister im Finanzbereich «PolyReg» im März 2014 ein strengeres Reglement verordnete. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_867/2015)

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