Jusletter

Wettbewerbsrecht und Konsumentenschutz – Ein (dis-)harmonisches Konkubinat?

  • Autor/Autorin: Thomas Probst
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Konsumentenrecht, Obligationenrecht
  • Zitiervorschlag: Thomas Probst, Wettbewerbsrecht und Konsumentenschutz – Ein (dis-)harmonisches Konkubinat?, in: Jusletter 6. Februar 2017
Wettbewerbsrecht und Konsumentenschutzrecht haben unterschiedliche Wurzeln und Zielsetzungen. Das Wettbewerbsrecht schützt den Wettbewerb als marktwirtschaftliches Institut, während das Konsumentenschutzrecht den Konsumenten als schwache Vertragspartei vor der geschäftlichen Überlegenheit gewerblicher Anbieter schützen will. Indirekt dient das Lauterkeitsrecht (UWG) jedoch zu Recht auch dem Konsumentenschutz. Einen Irrweg stellt dagegen die neueste Tendenz des Gesetzgebers dar, das UWG punktuell in ein Konsumentenschutzgesetz zu transformieren und dadurch die Nichtkonsumenten zu diskriminieren.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einführung
  • II. Konsumentenschutzbestimmungen im UWG
  • A. Allgemeines
  • B. Lauterkeitsrechtlicher Mitbewerberschutz
  • C. Lauterkeitsrechtlicher Kunden- bzw. Adressatenschutz
  • D. Lauterkeitsrechtlicher Konsumentenschutz
  • a. Art. 3 Abs. 1 lit. k, l, m und n UWG
  • b. Art. 8 UWG
  • E. Zwischenergebnis
  • III. Der lauterkeitsrechtliche Sonderschutz vor missbräuchlichen AGB für Konsumenten
  • A. Die Entwicklungsgeschichte von Art. 8 UWG
  • B. Drei Neuerungen des neuen Art. 8 UWG (2011)
  • C. Die Anwendung von Art. 8 UWG (2011)
  • a. Ausgangslage
  • b. Interpretationsprobleme mit Art. 8 UWG
  • aa. Der Begriff des Konsumenten
  • bb. Die Feststellung des Missverhältnisses zwischen vertraglichen Rechten und Pflichten
  • cc. Wann ist ein erhebliches Missverhältnis «ungerechtfertigt»?
  • dd. Wann ist ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis «treuwidrig»?
  • D. Ergebnis
  • VI. Kartellrechtlicher Konsumentenschutz vor missbräuchlichen AGB?
  • A. Wettbewerbsbeschränkende Abreden mittels oder über AGB?
  • B. Durchsetzung missbräuchlicher AGB durch den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung des AGB-Verwenders?
  • V. Ausblick

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