Jusletter

Aktivlegitimation, Ausgleichung und Pflichtteilsschutz beim Gewinnanspruch im bäuerlichen Erbrecht

Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 5A_989/2015 vom 12. Mai 2016

  • Autor/Autorin: Franz A. Wolf
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Erbrecht
  • Zitiervorschlag: Franz A. Wolf, Aktivlegitimation, Ausgleichung und Pflichtteilsschutz beim Gewinnanspruch im bäuerlichen Erbrecht, in: Jusletter 20. Februar 2017
Das Bundesgericht bekräftigt seine bereits unter dem früheren Recht geäusserte Auffassung, dass der Gewinnanspruch im bäuerlichen Erbrecht keine Gesamthandforderung der Erbengemeinschaft ist, sondern ein Individualrecht jedes einzelnen Erben darstellt. Dies hat Auswirkungen bezüglich der Aktivlegitimation im Prozess um den Gewinnanspruch.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Urteil des Bundesgerichts 5A_989/2015 vom 12. Mai 2016
  • 1.1. Sachverhalt
  • 1.2. Verfahren vor Bezirksgericht
  • 1.3. Verfahren vor Obergericht
  • 1.4. Verfahren vor Bundesgericht
  • II. Gewinnanspruch als Individualrecht jedes Miterben
  • 2.1. Gesetzliches Gewinnanspruchsrecht in der Erbteilung
  • 2.2. Vertragliches Gewinnanspruchsrecht bei lebzeitiger Veräusserung
  • 2.3. Lebzeitige Veräusserung ohne Vereinbarung Gewinnanspruchsrecht
  • 2.4. Bedingter und vererblicher Gewinnanspruch
  • 2.5. Selbständiges Individualrecht jedes Miterben
  • 2.6. Mehrere Erben: Teilgläubigerschaft und einfache Streitgenossenschaft
  • III. Erbrechtliche Ausgleichung und Pflichtteilsschutz
  • 3.1. Erbenqualität als Voraussetzung für Gewinnanspruch
  • 3.2. Abtretung Erbanteil
  • 3.3. Verzicht auf Gewinnanspruchsforderung
  • 3.4. Pflichtteilsschutz und Gewinnanspruch
  • IV. Fazit

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