Beginn der Schwangerschaft und des Kündigungsschutzes geregelt
BGer – Der Kündigungsschutz für Schwangere beginnt mit der Befruchtung der Eizelle. Dies hat das Bundesgericht im Zusammenhang mit einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen einer Genfer Klinik und einer Sekretärin entschieden. (Urteil 4A_400/2016)
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