Jusletter

Der Vorentwurf für ein neues Datenschutzgesetz: Was er bedeutet

  • Autor/Autorin: David Rosenthal
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: David Rosenthal, Der Vorentwurf für ein neues Datenschutzgesetz: Was er bedeutet, in: Jusletter 20. Februar 2017
Mit mehr als drei Monaten Verspätung präsentierte der Bundesrat am 21. Dezember 2016 den Vorentwurf für ein totalrevidiertes Datenschutzgesetz. Vieles, was er bietet, war erwartet worden. Dennoch stösst das «Weihnachtsgeschenk» auf enorme Resonanz. Insbesondere die strafrechtlichen Sanktionen sorgen für heftige Kritik. Doch der Vorentwurf birgt noch ganz anderen Zündstoff, der allerdings erst auf den zweiten und dritten Blick sichtbar wird. Der Beitrag legt diesen offen und beleuchtet, welche Folgen die Regelungen des Vorentwurfs für die Schweizer Wirtschaft hätten. Denn eines wird klar: Es besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Geltungsbereich wird eingeschränkt und ausgeweitet
  • 2. Kein Methodenwechsel bei «Personendaten»
  • 3. Bisheriges Regelungskonzept mit Bearbeitungsgrundsätzen bleibt
  • 4. Einwilligung: Alles bleibt beim Alten
  • 5. Auslandtransfer: Komplizierter und langwieriger, aber nicht schwerer
  • 6. Deutlich erweiterte Informations- und Auskunftspflichten
  • 7. Profiling und Einzelfallentscheide
  • 8. Recht auf Vergessen, Widerspruchsrecht, Weitermeldepflicht
  • 9. Auch Daten verstorbener Personen geregelt
  • 10. Massnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes
  • 11. Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • 12. Data Breach Notifications
  • 13. Auftragsdatenbearbeitung
  • 14. Brisant, aber kreativ: Die «Empfehlungen der guten Praxis»
  • 15. Aufsicht und Sanktionen: Deutlich härtere Gangart
  • 16. Und wo bleiben die Übergangsregelungen?
  • 17. Abgrenzung zur DSGVO
  • 18. Schlussbemerkungen

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