FINMA passt Meldepflicht für Stimmrechtsberechtigte an
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Meldepflichtregeln für nach freiem Ermessen delegierte Stimmrechte in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA an. Neu ist bei delegierten Stimmrechten diejenige Person meldepflichtig, die auch tatsächlich über die Stimmrechtsausübung entscheidet.
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