Stadiongegner kann Anwaltskosten nicht von Steuern abziehen
BGer – Ein Gegner des neuen Fussballstadions in Aarau kann die Anwaltskosten, die er im Kampf gegen das Projekt zu berappen hatte, in der Steuererklärung nicht als Liegenschaftenunterhalt abziehen. (Urteil 2C_690/2016)
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