Jusletter

Ausstandsbegehren gegen BAZL-Angestellte abgewiesen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahren, Luftfahrt
  • Zitiervorschlag: Jurius, Ausstandsbegehren gegen BAZL-Angestellte abgewiesen, in: Jusletter 6. März 2017
BGer – Sechs Mitarbeitende des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) müssen im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Frachthalle am Flughafen Zürich durch die Flughafenbetreiberin nicht in den Ausstand treten. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Priora Airport Immobilien AG abgewiesen. (Urteil 1C_488/2016)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.