Jusletter

Zur Relevanz des Subsidiaritätsprinzips nach Art. 5a BV im Verhältnis der SRG zu privaten Anbietern

  • Autor/Autorin: Jörg Paul Müller
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Medienrecht
  • Zitiervorschlag: Jörg Paul Müller, Zur Relevanz des Subsidiaritätsprinzips nach Art. 5a BV im Verhältnis der SRG zu privaten Anbietern, in: Jusletter 6. März 2017
In der gegenwärtigen Auseinandersetzung um die Abgrenzung des Tätigkeitsbereichs der SRG gegenüber den privaten Veranstaltern wird auch auf das Subsidiaritätsprinzip des Art. 5a BV hingewiesen. Der Beitrag vertritt die Auffassung, dass sich Art. 5a BV primär auf das bundesstaatliche Verhältnis Bund-Kantone bezieht und nicht zur Abgrenzung öffentlichrechtlicher und privater Tätigkeit im Bereich R+F taugt. Entscheidend ist der verfassungsmässige Leistungsauftrag nach Art. 93 BV, der auf gesetzlicher Grundlage nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Art. 5 BV) ausgeübt werden muss.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Problemstellung
  • II. Zum Begriff der Subsidiarität
  • 1. Das allgemeine und das bundesstaatliche Prinzip
  • 2. Ist das Subsidiaritätsprinzip des Art. 5a BV ausser im bundesstaatlichen Verhältnis auch in weiteren Rechtsbereichen relevant?
  • a) Stellungnahmen der Rechtswissenschaft
  • b) Zur Entstehungsgeschichte von Art. 5a BV
  • c) Bundesgericht
  • d) Analoge Anwendung des bundesstaatlichen Prinzips von Art. 5a im Bereich der Wirtschaftsverfassung?
  • e) Subsidiäre Verhältnisse ausserhalb der allgemeinen öffentlichen Wirtschaftsverfassung
  • III. Zur verfassungsrechtlichen Stellung der SRG
  • 1. Radio- und Fernsehartikel (Art. 93 BV)
  • 2. Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit (Art. 94 BV)
  • 3. Ineinandergreifen von Medien- und Wirtschaftsverfassung
  • 4. Grundrechtliche Anforderungen an das Mediensystem
  • 5. Bedeutung des Prinzips der Verhältnismässigkeit nach Art. 5 Abs.2 BV
  • IV. Zu den ergänzenden Fragen der KVF
  • V. Ergebnis

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