Bankeninsolvenzverordnung-FINMA
Nach durchgeführter Anhörung veröffentlicht die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die teilrevidierte Bankeninsolvenzverordnung-FINMA. Die Anpassungen konkretisieren die Pflicht von Banken und Effektenhändlern, neue Verträge oder Änderungen an bestehenden Verträgen nur zu vereinbaren, wenn die Gegenpartei einen Aufschub der Beendigung von Verträgen einräumt. Die Neuerungen treten am 1. April 2017 in Kraft.
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