Beteiligung an krimineller Organisation
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Schuldsprüche des Bundesstrafgerichts wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation gegen zwei irakische Männer, die als Zugehörige des «Islamischen Staats» (IS) für diese Terrororganisation aktiv waren. In Bezug auf die verhängten Freiheitsstrafen von je vier Jahren und acht Monaten muss das Bundesstrafgericht neu entscheiden. (Urteile 6B_1104/2016, 6B_1132/2016)
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