Kassenpflicht für opioid-haltige Medikamente
BGer – Die Behandlung einer somatoformen Schmerzstörung mit opioid-haltigen Medikamenten ist trotz Abhängigkeitsrisiko grundsätzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu übernehmen, soweit das Mittel (auch) zur Anwendung bei chronischen Schmerzen in die Liste der kassenpflichtigen Medikamente aufgenommen ist. Die Krankenkasse kann eine weitere Kostenübernahme verweigern, wenn die Behandlung nicht mehr wirksam und zweckmässig ist. (Urteil 9C_528/2016)
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