Jusletter

Pilot muss nach Fastkollision Verfahrenskosten tragen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Pilot muss nach Fastkollision Verfahrenskosten tragen, in: Jusletter 3. April 2017
BStGer – Die Verwechslung des Militärflugplatzes Alpnach (OW) mit dem Flugplatz Buochs (NW) hat für einen Piper-Piloten keine strafrechtlichen Konsequenzen. Er muss jedoch die Verfahrenskosten von CHF 1’500 tragen und seine Anwaltskosten von rund CHF 8’000 selbst bezahlen.

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