Stationäre Massnahme für Täter bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen, der im August 2013 in Büsserach (SO) seinen Bruder mit einer Schrotflinte erschoss. Weil er schuldunfähig war, wurde er nicht verurteilt. Es wurde jedoch eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. (Urteil 6B_242/2017)
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