«Mindfuck» wird nicht als Marke eingetragen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat sich unzimperlich mit der Bedeutung des Wortes «fuck» auseinandergesetzt und entschieden: Die Marke «Mindfuck» für eine bestimmte Coaching-Methode wird in der Schweiz nicht eingetragen. Sie könnte das sittliche Empfinden konservativer Kreise verletzen. (Urteil B-883/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare