Héritage amputé de moitié par l’aide sociale
BGer – Ein Erbe aus Genf muss dem allgemeinen Hospiz die Hälfte der Erbschaft, welche er von seinem Vater erhalten hatte und welche fast eine halbe Million Franken beträgt, zurückerstatten. Das Bundesgericht wies seine Klage ab. (Urteil 8C_485/2016) (sts)
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