Besuchsrecht für inhaftiertes Paar zu Unrecht verweigert
BGer – Die Luzerner Justiz durfte einem seit über einem Jahr inhaftierten Konkubinatspaar nicht jegliche gegenseitige Besuche abschlagen. Damit wurde gegen das Recht auf Privat- und Familienleben verstossen, wie das Bundesgericht in einem am 28. April 2017 publizierten Urteil festhält. (Urteil 1B_34/2017)
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