Jusletter

Sterbliche Überreste des Ex-Königs von Burundi bleiben in Meyrin (GE)

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Erbrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Sterbliche Überreste des Ex-Königs von Burundi bleiben in Meyrin (GE), in: Jusletter 8. Mai 2017
BGer – Die letzte Ruhestätte des ehemaligen burundischen Königs Mwambutsa IV bleibt der Friedhof von Meyrin (GE). Dies hat das Bundesgericht entschieden. Familienmitglieder hatten den bereits exhumierten Leichnam nach Burundi überführen wollen. (Urteil 5A_906/2016)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.