Inhaltsverzeichnis
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I. Ausgangslage
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II. Strafrecht und Verhaltensnormen
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1. Verstoss gegen eine rechtliche Verhaltensnorm als Strafbarkeitsvoraussetzung
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2. Einordnung der Verhaltensnormen, deren Missachtung mit Strafe bedroht ist, als öffentliches Recht
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3. Geltungsbereich, Voraussetzungen sowie Zweck von öffentlich-rechtlichen Verhaltensnormen und Strafbestimmungen
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4. Verhältnis zwischen den Verhaltensnormen und der Androhung von Strafe für das gegenteilige Verhalten
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5. Verhältnis zwischen den Verhaltensnormen, deren Missachtung mit Strafe bedroht wird, und den Strafbestimmungen
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a. Allgemeines
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b. Werden mit dem Erlass von Strafbestimmungen die Verhaltensnormen aufgestellt, deren Missachtung mit Strafe bedroht wird?
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c. Stellen die Verhaltensnormen, deren Missachtung mit Strafe bedroht wird, selbständige, den Strafbestimmungen zumindest gedanklich vorgehende Rechtsnormen dar?
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III. Zuständigkeit des Bundes nach Art. 123 Abs. 1 BV für den Erlass von Verhaltensnormen, deren Missachtung er unter Strafe stellt
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1. Allgemeines
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2. Innerstaatliche Zuständigkeit als Grundlage für den Erlass von Verhaltensnormen, deren Missachtung nach Schweizer Recht mit Strafe bedroht ist
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3. Zuständigkeit des Bundes aufgrund von Art. 123 Abs. 1 BV für die Regelung des Kernstrafrechts
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4. Zuständigkeit des Bundes aufgrund von Art. 123 Abs. 1 BV für den Erlass von selbständig inhaltlich festgelegten Strafbestimmungen und der Verhaltensnormen, deren Missachtung dort unter Strafe gestellt wird
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5. Auf die Gesamtrechtsordnung bezogene Stellung der selbständig inhaltlich festgelegten Strafbestimmungen des Kernstrafrechts und der damit verbundenen Verhaltensnormen
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6. Akzessorietät der betreffenden Zuständigkeit des Bundes nach Art. 123 Abs. 1 BV, Verhaltensnormen aufzustellen, zur Schaffung von Strafbestimmungen
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IV. Zuständigkeit des Bundes für die Umsetzung der gestützt auf Art. 123 Abs. 1 BV akzessorisch zum Erlass von Strafbestimmungen aufgestellten Verhaltensnormen durch Sicherheits- resp. Polizeirecht
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1. Allgemeines zur Umsetzung von öffentlich-rechtlichen Verhaltensnormen des Bundesrechts
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2. Umsetzbarkeit der gestützt auf Art. 123 Abs. 1 BV akzessorisch zum Erlass von Strafbestimmungen aufgestellten Verhaltensnormen durch Sicherheits- resp. Polizeirecht
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3. Umsetzung der gestützt auf Art. 123 Abs. 1 BV akzessorisch zum Erlass von Strafbestimmungen aufgestellten Verhaltensnormen durch Sicherheits- resp. Polizeirecht
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a. Allgemeines
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b. Kantonale Zuständigkeit
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c. Bundeszuständigkeit
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V. Auswirkungen der auf Art. 123 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Abs. 1 und Art. 57 Abs. 1 BV gründenden Polizeizuständigkeit des Bundes
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1. Allgemeines
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2. Anwendungsbeispiele
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VI. Zusammenfassung