Jusletter

Freiheitsstrafe von 13 Jahren für vorsätzliche Tötung bestätigt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Jurius, Freiheitsstrafe von 13 Jahren für vorsätzliche Tötung bestätigt, in: Jusletter 15. Mai 2017
BGer – Die 57-jährige Frau, die den Vater ihres Partners tötete, ist rechtskräftig zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt. (Urteil 6B_1427/2016)

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