Einbürgerung im Kanton Bern erst nach Rückzahlung von Sozialhilfe
BGer – Einer irakisch-pakistanischen Familie ist die Einbürgerung im Kanton Bern zu Recht verwehrt worden, weil sie die bezogene Sozialhilfe nicht zurückbezahlt hatte. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde des Ehepaares abgewiesen. (Urteil 1D_4/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare