Jusletter

Unangemessene Preise – Zu Theorie und Praxis einer problematischen Bestimmung

  • Autor/Autorin: Adrian Raass
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Kartellrecht, Wettbewerbsrecht
  • Zitiervorschlag: Adrian Raass, Unangemessene Preise – Zu Theorie und Praxis einer problematischen Bestimmung, in: Jusletter 22. Mai 2017
Laut Kartellgesetz ist die Erzwingung unangemessener Preise eine missbräuchliche Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens. Ein erfolgreiches Unternehmen muss die Früchte seines Erfolgs ernten können. Also darf es nicht unangemessener Preise bezichtigt werden. Die fragliche Bestimmung dürfte somit nur auf Unternehmen angewendet werden, welche ihre Markstellung nicht durch bessere Leistung errungen haben, sondern sie Behinderungsmissbrauch oder regulatorischer Bevorteilung verdanken. Diese Unterscheidung machen die Wettbewerbsbehörden in ihrer Praxis nicht, was Wirtschaft und Wettbewerb schaden dürfte.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Entstehungsgeschichte
  • 2.1. Schweiz
  • 2.2. Europäische Union
  • 3. Zu Theorie und Praxis
  • 3.1. Was ist ein unangemessener Preis?
  • 3.2. Wie berechnet sich ein unangemessener Preis?
  • 3.2.1. Die Ursache der marktbeherrschenden Stellung bleibt unbeachtet
  • 3.2.2. Die Ursache der marktbeherrschenden Stellung findet Beachtung
  • 3.3. Exkurs: Eingriffe der Wettbewerbsbehörden, wenn die Sektorregulierung unbefriedigend funktioniert?
  • 4. Fazit

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