Keine Untersuchungshaft für Inhaber von Abschleppdienst
BGer – Fahrzeug abschleppen und die Herausgabe an den Halter von der Bezahlung einer hohen Gebühr abhängig machen. Dies ist laut Zürcher Staatsanwaltschaft das Geschäftsmodell des Inhabers eines Abschleppdienstes. Den Mann hätte die Staatsanwaltschaft gerne in Untersuchungshaft behalten. Das Bundesgericht hat dessen längst erfolgte Freilassung nun als korrekt bestätigt. (Urteil 1B_32/2017)
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