Beiständin gewürgt: 50-Jähriger bleibt in Klinik Königsfelden
BGer – Das Amt für Justizvollzug des Kantons Aargau hat das Gesuch eines Mannes um bedingte Entlassung aus einer stationären Massnahme in der psychiatrischen Klinik Königsfelden zu Recht abgelehnt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Betroffenen abgewiesen, der 2014 seine Beiständin gewürgt hatte. (Urteil 6B_1070/2016)
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