Der Einfluss des Vergaberechts auf den Wechsel der Vorsorgeeinrichtung
Im Zusammenhang mit dem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften, gemeinnützige Institutionen oder mit diesen verbundenen Unternehmungen stellt sich die Frage, ob vergaberechtliche Grundsätze zu beachten sind. Insbesondere ist offen, ob vor einem solchen Wechsel ein Submissionsverfahren durchzuführen ist und welches die Konsequenzen einer Unterlassung eines solchen Verfahrens sind. Der Beitrag untersucht mit Schwerpunkt auf die Situation im Kanton Zürich, ob und falls ja welche submissionsrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind und welches die Folgen der Nichtbeachtung solcher Bestimmungen sind.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- 1. Errichtungs- oder Anschlusspflicht
- 2. Modalitäten beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung
- 2.1. Zustimmungsbedürftigkeit
- 2.2. Obligatorische und weitergehende Vorsorge
- 2.3. Weiteranschluss bzw. Verbleib bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung
- 2.4. Rechtsnatur der Arbeitnehmermitwirkung
- 2.5. Arbeitnehmerzustimmung als objektives Kündigungserfordernis
- 2.6. Deckungszusage der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung als weiteres objektives Kündigungserfordernis
- II. Öffentliches Beschaffungswesen
- 1. Grundlagen
- 2. Vergabestellen
- 3. Beschaffungsgegenstand
- 4. Schwellenwert
- III. Konsequenzen einer Nichteinhaltung der submissionsrechtlichen Bestimmungen
- IV. Rechtsfolgen
- 1. Auswirkungen auf die Gültigkeit des abgeschlossenen Anschlussvertrages
- 1.1. Rechtsnatur des Anschlussvertrages
- 1.2. Fehlendes Vergabeverfahren
- 1.2.1. Einfluss des Vergaberechts auf die Willensbildung des Arbeitgebers
- 1.2.2. Einfluss des Vergaberechts auf die Gültigkeit des Vertrages
- 1.2.3. Ungültigkeit sui generis?
- 2. Pflicht zur Beseitigung des vergaberechtswidrigen Zustandes
- 3. Schlussfolgerungen
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