Die Aufsicht über Stiftungen durch die Eidgenössische Stiftungsaufsicht – Grundlagen und Revisionsvorhaben
Mittels Erlass eines Bundesgesetzes über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht soll die Aufsicht über Stiftungen, welche unter der Aufsicht des Bundes stehen, künftig von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ausgeübt werden. Daneben sieht das geplante Bundesgesetz vor, dass – wie dies bereits auf kantonaler Ebene vielfach der Fall ist – die bis anhin weitestgehend nicht kodifizierten Grundlagen der Stiftungsaufsicht normiert werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundzüge der Beaufsichtigung von Stiftungen
- 2. Auslagerung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
- 2.1. Zuständigkeit der Stiftungsbehörden im Allgemeinen
- 2.2. Bundeszuständigkeit
- 2.3. Entwicklungen und Bedarf nach Veränderung bei Bundeszuständigkeit
- 2.4. Ziele der Revision
- 3. Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
- 3.1. Übersicht
- 3.2. Zuständigkeit
- 3.3. Ziele der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
- 3.4. Aufgaben der Stiftungsaufsicht
- 3.4.1. Übersicht
- 3.4.2. Analyse
- 3.4.2.1. Systematik
- 3.4.2.2. Vermögensverwendung
- 3.4.2.2.1. Allgemeines
- 3.4.2.2.2. Bisherige Praxis und Rechtsprechung zur Anlage des Stiftungsvermögens
- 3.4.2.2.3. Würdigung der Gesetzesbestimmung
- 3.4.2.3. Organisation
- 3.4.2.4. Übereinstimmung von Reglementen und Stiftungsurkunde
- 3.4.2.5. Änderungen der Stiftungsurkunde
- 3.4.2.6. Überschuldung
- 3.4.2.7. Aufhebung von Stiftungen
- 3.4.2.8. Vorprüfung
- 3.5. Weitere Aufgaben
- 4. Aufsichtsmittel der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
- 4.1. Allgemeines
- 4.2. Laufende Kontrolle und Widerherstellung eines rechtmässigen Zustandes
- 4.3. Präventive Aufsichtsmittel
- 4.4. Repressive Aufsichtsmittel
- 4.4.1. Vorbemerkung und heutige Rechtslage
- 4.4.2. Repressive Aufsichtsmittel nach dem E-ESAG
- 4.4.3. Erforderlichkeit der Aufsichtsmassnahme
- 5. Würdigung der Gesetzesvorlage
- 5.1. Kritik an der Vorlage
- 5.2. Auslagerung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
- 5.3. «Haushaltsgesetz»
- 5.4. Legalitätsprinzip
- 5.5. Kaum materielle Neuerungen bei der Stiftungsaufsicht
- 5.6. Verhältnismässigkeitsprinzip
- 5.7. Verhältnis zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht
- 5.8. Parlamentarische Initiative Luginbühl
- 5.9. Wirkungsevaluation durch die Eidgenössische Finanzkontrolle
- 5.10. Rechtskommission des Ständerates will keine Auslagerung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
- 6. Schlussfolgerung
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