Jusletter

Kirchgemeinde muss für verkaufte Wohnungen Steuern zahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Steuerrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kirchgemeinde muss für verkaufte Wohnungen Steuern zahlen, in: Jusletter 12. Juni 2017
BGer – Die Katholische Kirchgemeinde der Stadt Luzern muss auf die Verkaufsgewinne der von ihr realisierten und verkauften Eigentumswohungen in der Überbauung Unterlöchli Steuern zahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_564/2016)

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