Kirchgemeinde muss für verkaufte Wohnungen Steuern zahlen
BGer – Die Katholische Kirchgemeinde der Stadt Luzern muss auf die Verkaufsgewinne der von ihr realisierten und verkauften Eigentumswohungen in der Überbauung Unterlöchli Steuern zahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_564/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare