Jusletter

Antrag der Eltern auf Alleinzuteilung bleibt möglich

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht, Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Vormundschaft / Erwachsenenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Antrag der Eltern auf Alleinzuteilung bleibt möglich, in: Jusletter 3. Juli 2017
BGer – Der Richter kann auf einen entsprechenden Antrag der Eltern die elterliche Sorge auch nur einem Elternteil zuteilen, wenn dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist. Eine Alleinzuteilung auf Antrag der Eltern gefährdet das Kindeswohl als solche nicht und ist mit dem neuen Recht, das als Grundsatz die gemeinsame elterliche Sorge vorsieht, nicht per se unvereinbar. (Urteil 5A_346/2016)

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