Missbräuchliche Rabatte in der Krankenzusatzversicherung
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht schützt das Vorgehen der FINMA gegen gewisse Rabattpraktiken in der Krankenzusatzversicherung. Es bestätigt, dass Kollektivrabatte in der Krankenzusatzversicherung nicht zu versicherungstechnisch nicht begründbaren, erheblichen Ungleichbehandlungen zwischen Versicherten führen dürfen. (Urteil B-1242/2016)
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