WEKO passt Behandlung von Vertikalabreden an Gaba-Urteil an
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat die Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden dem Gaba-Urteil des Bundesgerichts angepasst. Zudem hat die Wettbewerbsbehörde als Auslegehilfe dazugehörige Erläuterungen verabschiedet.
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