Auf dem Weg zur Lohngleichheit: Bundesrat überweist Botschaft ans Parlament
Regelmässige Lohngleichheitsanalysen sollen unerklärte Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufdecken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 die Botschaft mit entsprechenden Änderungen des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet. Diese sehen vor, dass Unternehmen mit 50 oder mehr Angestellten künftig alle vier Jahre eine Analyse durchführen, diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen und über das Resultat informieren. Damit will der Bundesrat für die Unternehmen einen Anreiz schaffen, ihr Lohngefüge so anzupassen, dass der verfassungsmässige Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit Realität wird.
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