Fristlose Kündigung von SBB-Mitarbeiter wegen Porno-Sites
BGer – Auch nach 22 Jahren untadeliger Arbeit ist eine fristlose Kündigung wegen des Besuchs von Pornographie-Websites während der Arbeitszeit gerechtfertigt. Dies hat das Bundesgericht im Fall eines ehemaligen SBB-Mitarbeiters entschieden. (Urteil 8C_79/2016)
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