OKP-Tarife für helikoptergestützte Rettungseinsätze nicht gesetzeskonform
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat den Tariffestsetzungsbeschluss der Regierung des Kantons Wallis auf Beschwerde der Air Zermatt AG sowie verschiedener Krankenversicherer hin aufgehoben. Die Festsetzung des Tarifs ab 1. Januar 2014 beruht auf einem unvollständig festgestellten Sachverhalt und verletzt die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geltenden Tarifgestaltungsgrundsätze. (Urteil C-6561/2015, C-6471/2015)
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