Neue Vorränge im grenzüberschreitenden Stromnetz
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30. August 2017 die von der Bundesversammlung am 17. März 2017 beschlossene Änderung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) per 1. Oktober 2017 in Kraft gesetzt. Damit werden die Vorränge für Stromlieferungen über die Grenze neu geregelt: Vorrang haben nur noch Lieferungen aus vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossenen Langfristverträgen sowie aus Grenzwasserkraftwerken. Der Vorrang für Stromlieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und Lieferungen aus erneuerbaren Energien wird aufgehoben.
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