Verlängerung der Untersuchungshaft gegen Ex-Innenminister von Gambia
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde des früheren Innenministers der Republik Gambia gegen eine Verlängerung der gegen ihn verhängten Untersuchungshaft ab. Das Bundesstrafgericht hat aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse zu Recht einen dringenden Tatverdacht auf Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit bejaht. (Urteil 1B_271/2017)
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