Das Urteil des Bundesgerichts in Sachen Gaba
Fragwürdige Auslegung von Artikel 5 Kartellgesetz durch das Schweizerische Bundesgericht: Grundsätzliche Erheblichkeit von Preis-, Mengen- und Gebietsabreden
Das Bundesgericht hält in seinem Urteil in Sachen Gaba fest, dass Abreden im Sinne von Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 KG allein aufgrund ihrer Qualität grundsätzlich eine erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung gemäss Art. 5 Abs. 1 KG darstellen, wobei die Umsetzung der Abreden nicht von Bedeutung sei. Eine solche Auslegung führt dazu, dass zahlreiche unschädliche Wettbewerbsabreden ohne Prüfung ihrer Auswirkungen sanktioniert werden – möglicherweise sogar ohne relevanten Bezug zur Schweiz. Der Beitrag analysiert das Urteil und zeigt auf, wo in Bezug auf Art. 5 KG Bedarf für Klärung besteht und was in Bezug auf Art. 4 Abs. 1 KG zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Das Urteil des Bundesgerichts in Sachen Gaba
- III. Kritische Analyse der neuen Rechtsprechung in Sachen Gaba
- 1. Konzept des wirksamen Wettbewerbs
- 2. Wirkungsorientierter Ansatz
- 3. Pflicht zum Nachweis der Erheblichkeit im Einzelfall
- 4. Notwendigkeit einer Erheblichkeitsprüfung
- 5. Die Regelung in der Europäischen Union
- 6. Gescheiterte Teilrevision 2012
- IV. Notwendigkeit einer restriktiven Anwendung von Art. 4 Abs. 1 KG
- 1. Problematik
- 2. Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken
- 3. Kausale Verhaltensangleichung
- 4. Bezwecken einer Wettbewerbsbeschränkung
- 5. Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung
- V. Fazit
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