Jusletter

Was ist GovWare?

Bemerkungen zum Anwendungsbereich von Art. 269ter StPO

  • Autor/Autorin: Thomas Hansjakob
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Thomas Hansjakob, Was ist GovWare?, in: Jusletter 11. September 2017
Bei der Vorbereitung der Umsetzung des neuen Art. 269ter StPO stellen sich bereits erste Fragen zum Problem, was der genaue Regelungsbereich der Bestimmung ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob es sich auch dann um einen Einsatz nach Art. 269ter StPO handelt, wenn gar kein Programm auf den zu überwachenden Rechner aufgespielt wird. Der Verfasser prüft diese Frage anhand der bisher vorhandenen Unterlagen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Zur Revision des BÜPF
  • II. Die Regelung von GovWare
  • 1. Wortlaut und Ziel der Bestimmung
  • 2. Was ist GovWare im Sinne des Gesetzes?
  • 3. Einschränkung auf eingeschleuste Informatikprogramme
  • 4. Einschränkung auf Programme zum Abgreifen der Kommunikation
  • 5. Einschränkung auf unverschlüsselte Ausleitung verschlüsselter Daten
  • III. Einige Abgrenzungsfragen
  • 1. HPPTS-Entschlüsselung
  • 2. Spiegelung verschlüsselter Kommunikation
  • IV. Schlussbetrachtung

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