Bund muss bei deutschem Rheinkraftwerk über die Bücher
BVGer – Im Seilziehen um die Erhöhung des Wasserzinses beim Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern zwischen Deutschland und dem Kanton Aargau muss der Bund einen neuen Entscheid fällen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde des Werkbetreibers teilweise gutgeheissen. (Urteil A-2712/2016)
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