L’échange entre MPC et journalistes doit être versé au dossier
BStGer - Die Korrespondenz zwischen zwei Journalisten und der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Verfahren betreffend Geldwäscherei und Korruption muss zu den Akten genommen werden. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat einen solchen Entscheid bestätigt. Der Beschuldigte darf diese in anonymisierter Form einsehen. (Urteile BB.2017.65/66/69) (as)
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