Jusletter

Retrozessionen: Verjährung, Rechtsmissbrauch und Schadenersatz

Besprechung des Urteils des Bundesgerichts 4A_508/2016 samt kritischer Anmerkung zu BGE 136 V 73

  • Autor/Autorin: Corinne Zellweger-Gutknecht
  • Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Obligationenrecht
  • Zitiervorschlag: Corinne Zellweger-Gutknecht, Retrozessionen: Verjährung, Rechtsmissbrauch und Schadenersatz, in: Jusletter 25. September 2017
Das Bundesgericht klärt weitere Fragen in Bezug auf Drittvergütungen: Der Herausgabeanspruch auf Retrozessionen verjährt nach zehn Jahren; die Regelfrist beginnt für jede Zahlung an den Beauftragten einzeln. Der Kommentar thematisiert u.a. den ungewohnten Umgang des Bundesgerichts mit der einschlägigen Lehre. Schwergewichtig wird der – verneinte – Rechtsmissbrauch punkto Verjährungseinrede erörtert. Es wird dargelegt, warum das dazu angeführte Präjudiz (zu Art. 41 Abs. 2 BVG) und die daraus gezogenen Schlüsse nochmals überdacht werden sollten. Schliesslich wird als Alternative der Weg über eine Schadenersatzforderung skizziert.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Sachverhalt
  • II. Erwägungen
  • 1. Ratio und Rechtsgrundlagen im Umgang mit Drittvergütungen
  • 2. Verjährungsfrist
  • 3. Verjährungsbeginn
  • 4. Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede
  • III. Bemerkungen
  • 1. Anwendungsbereich
  • 2. Auseinandersetzung mit der Lehre
  • 3. Rechtsmissbrauch bei Erhebung der Verjährungseinrede
  • a. Präjudiz
  • b. Inkonsistenzen
  • c. Bezug zum besprochenen Entscheid
  • 4. Schadenersatz
  • 5. Schluss

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