Melde- und Benachrichtigungspflichten nach EU DSGVO + rev. DSG
ToDo Liste für den Notfall
Wer nicht vorab einen Kommunikations- und Krisenplan etabliert hat, kommt im Fall von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in Bedrängnis. Eine ToDo-Liste für den Notfall.
Inhaltsverzeichnis
- I. Wenn’s uns erwischt
- II. Wann besteht eine Meldepflicht?
- A. Nach EU DSGVO
- B. Nach VE DSG
- III. Wer ist meldepflichtig?
- A. Nach EU DSGVO
- B. Nach VE DSG
- IV. An wen?
- A. Nach EU DSGVO
- 1. Meldung an die Aufsichtsbehörde
- 2. Mitteilung an betroffene Personen
- B. Nach VE DSG
- V. Inhalt der Meldung bzw. Mitteilung
- A. Nach EU DSGVO
- 1. An die Aufsichtsbehörde (Art. 33 EU DSGVO)
- 2. Inhalt der Mitteilung an die betroffene Person (Art. 34 EU DSGVO)
- B. Nach VE DSG
- VI. Zeitpunkt bzw. Frist der Meldung
- A. Nach EU DSGVO
- 1. Meldung an die Aufsichtsbehörden durch den Verantwortlichen
- 2. Meldung durch den Auftragsverarbeiter an den Verantwortlichen
- 3. Mitteilung an die betroffene Person
- B. Nach VE DSG
- 1. Meldung an den EDÖB
- 2. Mitteilung an die betroffene Person
- VII. ToDo-Liste
- A. Präventive Massnahmen
- B. Reaktive Massnahmen
- VIII. Zusammenfassung
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