Zugang zu Gefährdungs- und Störungsmeldungen der Transportunternehmen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ab, mit dem dieses den Zugang zu den in der Neuen Ereignisdatenbank enthaltenen Gefährdungen und Störungen der 26 wichtigsten Schweizer Transportunternehmen gewährt hat. Das durch das Öffentlichkeitsprinzip statuierte Transparenzinteresse überwiegt die geltend gemachten Interessen an einer Zugangsverweigerung. (Urteil 1C_428/2016)
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