Steuererklärung: Velopauschale und ÖV-Abo zugleich abziehbar
BGer – Wer mit dem Velo an den Bahnhof und von dort mit dem Zug bis an seinen Arbeitsort fährt, kann in der Steuererklärung die Velopauschale von CHF 700 und das Abonnement abziehen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_745/2017)
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