Vaterschaftsanerkennung: Heimat- und Wohnsitzgemeinde klageberechtigt
BGer – Die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde eines Schweizer Mannes sind berechtigt, seine Anerkennung der Vaterschaft für das Kind seiner kosovarischen Ex-Frau anzufechten. Zwecks Klärung der Vaterschaft darf gegen den Mann die zwangsweise Durchführung des bisher verweigerten DNA-Gutachtens angeordnet werden. (Urteil 5A_590/2016)
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