Verkaufsverbot der SUVA für Maschinen rechtmässig
BGer – Die SUVA darf Verkaufsverbote für Maschinen verhängen, die den in Europa harmonisierten technischen Normen entsprechen, wenn sie im Rahmen der Markt-überwachung feststellt, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nicht erfüllt. Im konkreten Fall bestätigt das Bundesgericht die von der SUVA gegen verschiedene Inverkehrbringer verhängten Verbote, Schnellwechseleinrichtungen zur Befestigung von Anbaugeräten an Baumaschinen in den Verkehr zu bringen. (Urteile 2C_75/2016, 2C_76/2016, 2C_77/2016, 2C_78/2016, 2C_79/2016, 2C_80/2016)
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