Ousman Sonko erhält beschlagnahmte Gelder nicht zurück
BGer – Die bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten rund CHF 14’000 von Ousman Sonko werden nicht freigegeben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Sonko wird beschuldigt, in seiner Heimat Gambia Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. (Urteil 1B_333/2017)
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