Jusletter

Radio- und Fernsehabgabe ab 2019: einen Franken pro Tag

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht, Medienrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Radio- und Fernsehabgabe ab 2019: einen Franken pro Tag, in: Jusletter 23. Oktober 2017
CHF 365 pro Jahr: So viel müssen alle Schweizer Haushalte ab dem 1. Januar 2019 für die Radio- und Fernsehabgabe bezahlen. Gegenwärtig beträgt die Empfangsgebühr CHF 451 und muss entrichtet werden, wenn ein betriebsbereites Radio- und TV-Gerät vorhanden ist. An seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat die Höhe und das Datum für das Inkrafttreten der Radio- und Fernsehabgabe festgelegt. Zudem hat er bestätigt, dass die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 500’000 nicht abgabepflichtig sein werden. Für die anderen Unternehmen gilt ein progressiver Tarif, der sich nach deren Umsatz richtet.

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