Die Eheschliessung vereinfachen
Der Bundesrat will die Wartefrist von zehn Tagen abschaffen, die zwischen dem erfolgreichen Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens und der Trauung eingehalten werden muss. Die Frist erfüllt keinen praktischen Zweck mehr, denn in rechtlicher Hinsicht steht der Durchführung der Trauung nichts mehr im Weg. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet.
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