Auch ein Pferd in entferntem Stall gehört zum «häuslichen Bereich»
BGer – Ein Pferd kann laut Bundesgericht auch dann als «im häuslichen Bereich» gehaltenes Tier gelten, wenn es in einiger Distanz vom Wohnort des Halters lebt. Das kann zu einem höheren Schadenersatz führen, wenn das Tier durch einen Dritten zu Schaden kommt. (Urteil 4A_241/2016)
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