Beschwerden gegen Schnellabrollwege am Flughafen Zürich abgewiesen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die Plangenehmigung für den Bau von Schnellabrollwegen auf dem Flughafen Zürich abgewiesen. Den unterlegenen Gemeinden und Fluglärm-Vereinigungen steht noch der Weg ans Bundesgericht offen. Sie befürchten mehr Flugbewegungen. (Urteil A-2415/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare